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   BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93   

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https://dejure.org/1993,9771
BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93 (https://dejure.org/1993,9771)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1993 - 1 B 20.93 (https://dejure.org/1993,9771)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1993 - 1 B 20.93 (https://dejure.org/1993,9771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagungsverfahren - Betriebsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93
    Überdies hat der Senat bereits in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 17.79 - (BVerwGE 65, 9 = DVBl. 1982, 698 ) zu der aufgeworfenen Fragestellung genommen, soweit sie grundsätzlicher Klärung zugänglich ist.
  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93
    Nur wenn der Betrieb bzw. die Tätigkeit als Geschäftsführerin vor Einleitung des Untersagungsverfahrens bereits aufgegeben ist, scheidet eine Gewerbeuntersagung aus (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303).
  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Aus der Rechtsfolge dieser Vorschrift ist abzuleiten, dass Voraussetzung für eine Gewerbeuntersagung grundsätzlich ist, dass zu ihrem Zeitpunkt ein Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302; vgl. auch Beschluss vom 19. Februar 1993 - BVerwG 1 B 20.93 - GewArch 1995, 117).
  • VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245

    Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"

    1.1.3 Wie im Umkehrschluss aus § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO folgt, setzt ein auf § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO gestützter Ausspruch voraus, dass das untersagte Gewerbe im Zeitpunkt der Einleitung des Gewerbeuntersagungsverfahrens tatsächlich ausgeübt wurde (BVerwG, U.v. 16.3.1982 - 1 C 124.80 - juris Rn. 14; B.v. 19.2.1993 - 1 B 20.93 - GewArch 1995, 117; U.v. 14.7.2003 - 6 C 10.03 - DVBl 2004, 129/130).
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