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BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewerbeuntersagungsverfahren - Betriebsaufgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93
Überdies hat der Senat bereits in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 17.79 - (BVerwGE 65, 9 = DVBl. 1982, 698 ) zu der aufgeworfenen Fragestellung genommen, soweit sie grundsätzlicher Klärung zugänglich ist. - BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80
Gewerberecht - Untersagung
Auszug aus BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93
Nur wenn der Betrieb bzw. die Tätigkeit als Geschäftsführerin vor Einleitung des Untersagungsverfahrens bereits aufgegeben ist, scheidet eine Gewerbeuntersagung aus (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303).
- BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.
Aus der Rechtsfolge dieser Vorschrift ist abzuleiten, dass Voraussetzung für eine Gewerbeuntersagung grundsätzlich ist, dass zu ihrem Zeitpunkt ein Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302; vgl. auch Beschluss vom 19. Februar 1993 - BVerwG 1 B 20.93 - GewArch 1995, 117). - VGH Bayern, 02.05.2018 - 22 B 17.2245
Untersagung des Gewerbes "Grafikdesign"
1.1.3 Wie im Umkehrschluss aus § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO folgt, setzt ein auf § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO gestützter Ausspruch voraus, dass das untersagte Gewerbe im Zeitpunkt der Einleitung des Gewerbeuntersagungsverfahrens tatsächlich ausgeübt wurde (…BVerwG, U.v. 16.3.1982 - 1 C 124.80 - juris Rn. 14; B.v. 19.2.1993 - 1 B 20.93 - GewArch 1995, 117; U.v. 14.7.2003 - 6 C 10.03 - DVBl 2004, 129/130).